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Brandschutz

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6.9.2010 : 4:25 : +0200

Brandschutz

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Zu unserem Leistungsumfang gehört unter anderem auch die Bearbeitung von Brandschutzgutachten und Brandschutzkonzeptionen für Regel-, aber auch Sonderbauten. Um Ihnen das Fachgebiet „Vorbeugender Brandschutz“ ein wenig näher bringen zu können, haben wir im Folgenden eine kurze Übersicht der wichtigsten Begrifflichkeiten zusammengestellt.

Unter dem Begriff Brandschutz versteht man alle Maßnahmen, die der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorbeugen und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten zulassen.

Vorbeugender Brandschutz ist der Oberbegriff für alle Maßnahmen, die im Voraus die Entstehung, Ausbreitung und Auswirkung von Bränden verhindern beziehungsweise einschränken. Meist wird Brandschutz in Gebäuden betrieben. Er beschränkt sich jedoch keinesfalls auf sie, sondern wird beispielsweise bei Veranstaltungen immer wichtiger. Dort müssen bei Vorführungen mit Feuer, Kerzen und dergleichen ein "Feuerwehrsicherheitswachdienst" oder Brandsicherheitswache bereitgestellt werden. Dies wird auch als passive Brandbekämpfung bezeichnet.

Der vorbeugende Brandschutz gliedert sich formal in die Aspekte

  • bautechnischer Brandschutz
  • gebäude- und anlagentechnischer bzw. betrieblicher Brandschutz
  • organisatorischer Brandschutz

Demgegenüber steht der abwehrende Brandschutz (s. u.), der dann in Erscheinung tritt, wenn der vorbeugende Brandschutz in weiten Teilen bereits versagt hat.

Im bauordnungsrechtlichen Sinne dient der vorbeugende Brandschutz vorrangig dem Schutz von Leib und Leben, der Umwelt und der öffentlichen Sicherheit sowie als Voraussetzung für eine wirksame Brandbekämpfung. Die diesbezüglich einzuhaltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften der Landesbauordnungen sind in Deutschland als Mindestanforderungen zu verstehen.

Darüber hinaus bestehen sehr häufig weiterführende Interessen hinsichtlich des Sachschutzes. Im Gegensatz zum Bauordnungsrecht fußen die Anforderungen in Bezug auf den Sachschutz auf privatrechtlichen Vereinbarungen. Maßgeblich sind hierbei häufig die Anforderungen, die der Sachversicherer an die Ausführung des Gebäudes bzw. seiner technischen Anlagen stellt. Die Kosten für die Sachversicherung verhalten sich dann häufig umgekehrt proportional zu den Aufwendungen für den baulichen und gebäudetechnischen Brandschutz.

Bautechnischer Brandschutz [Bearbeiten]

Die baulichen Maßnahmen beispielsweise in Gebäuden sind sehr vielfältig und erstrecken sich von den verwendeten Baustoffen und Bauteilen, geregelt in DIN 4102 und ENV 1992-1-2, über den bautechnischen Brandschutz in Industriebauten, geregelt in der DIN 18230, über die Fluchtwegplanung hin zu Löschanlagen in Gebäuden.

In Deutschland ist es notwendig, für jeden größeren Bau ein Brandschutzgutachten durch einen zugelassen Nachweisberechtigten / Sachverständigen für vorbeugenden Brandschutz erstellen zu lassen. Zudem muss das erstellte Brandschutzkonzept mit den lokalen Behörden abgestimmt werden. Ein Bundesgesetz delegiert die Zuständigkeit in die Landesverantwortung. Die Regelungen sind deshalb von Bundesland zu Bundesland verschieden.

Bauliche Maßnahmen müssen vor allem folgende Aspekte berücksichtigen:

Gerade die immer stärker werdende Durchdringung großer Gebäude mit Energieversorgungs-, Steuer- und Datenleitungen läuft der von der Bauaufsicht geforderten Abschnittstrennung mit Brandwänden und feuerbeständigen Geschossdecken zuwider. Deshalb werden in modernen Gebäuden mit größeren Menschenansammlungen (beispielsweise Bahnhöfen, Flughäfen, Museen, Kongresshallen) spezielle Feuerschutzeinrichtungen wie Brandmeldeanlagen, Notbeleuchtung, Brandschutztore und Brandschutztüren möglichst lange aufrechterhalten.

In öffentlichen Gebäuden in Deutschland ist der Einsatz von halogenfreien Leitungen (kein PVC) Standard. Stromleitungen, die durch mehrere Brandabschnitte verlaufen, müssen mit einem Brandschott gesichert werden. Elektrische Leitungen, die für die maschinelle Entrauchung oder eine Brandmeldeanlage genutzt werden, müssen abhängig vom Einsatz der Schutzklasse T90 oder T30 entsprechen.

Nicht zu vergessen sind Gebäude, die von in ihrer Bewegung eingeschränkten Menschen genutzt oder bewohnt werden (Krankenhäuser, Kliniken, Altenwohnheime, Seniorenwohnanlagen usw.).

Gebäudetechnischer Brandschutz [Bearbeiten]

Darunter fallen neben den Anlagen zur Bevorratung und Versorgung mit Löschwasser auch Brandmeldeanlagen sowie automatische Feuerlöschanlagen (z. B. in Form von Sprinkleranlagen und Gaslöschanlagen) einschließlich der örtlichen Vorhaltung der zugehörigen Löschmittel. Zu den typischen, dem Brandschutz dienenden gebäudetechnischen Anlagen zählen weiterhin

Im Bundesverband Technischer Brandschutz haben sich deutsche Unternehmen, die Produkte für den technischen Brandschutz herstellen, zusammengeschlossen. Fachlich zertifizierte Brandschutzmontagefirmen sind in der GBA (Gütergemeinschaft Brandschutz im Ausbau) zu finden.

 

Organisatorischer Brandschutz [Bearbeiten]

Dieser Punkt umschreibt die Bestellung von Brandschutzbeauftragten und Brandschutzwarten sowie die Erstellung von Alarmplänen und Brandschutzplänen. Aber auch die Schulung beim Umgang mit brennbaren Stoffen oder Zündquellen und das Verhalten nach Ausbruch eines Brandes fallen in dieses Gebiet.

Die Bewusstseinsbildung, wie man sich schützen kann, sollte schon im frühen Lebensalter beginnen. So kann Brandschutzerziehung bereits in Schulen oder Kindergärten erfolgen.

Abwehrender Brandschutz [Bearbeiten]

Der abwehrende Brandschutz ist eine Aufgabe der Feuerwehr und bildet das Gegenstück zum vorbeugenden Brandschutz. Abwehrender Brandschutz ist alles, was die Feuerwehr unternimmt, wenn 'das Kind in den Brunnen gefallen ist', es also schon brennt. Es ist die Tätigkeit, die man primär mit der Feuerwehr in Verbindung bringt.

Legte man bisher beim abwehrenden Brandschutz das Hauptaugenmerk darauf, einfach den Brand zu löschen, so bemüht man sich in der heutigen Zeit vermehrt auch um die Reduktion der Begleitschäden, da diese oft ein Vielfaches des Primärschadens ausmachen (siehe: Brandschäden).