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SiGeKo

Was macht der Sicherheitskoordinator?

Der Sicherheitskoordinator (SiGeKo) analysiert die Pläne auf Sicherheits- und Gesundheitsrisiken. Er kennt die organisatorischen und logistischen Kniffe, die im Sinne der Baustellenverordnung eine höhere Sicherheit, sowie Kosten- und Zeitersparnis bringen. Deshalb stimmt der SiGeKo sein Wissen mit den Architekten, Ingenieuren und Baufirmen ab, damit möglichst frühzeitig alle relevanten Fakten in die Erstellung des Sicherheitskonzeptes einfließen.

Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator trägt durch seine ausführlichen Planungen und Beratungen erheblich dazu bei Unfälle und Störfälle mit Personen- und/oder Sachschäden zu vermeiden. Dadurch fördert er den reibungslosen Bauablauf und bewahrt Sie (den Bauherren) und die bauausführenden Firmen vor hohen betriebswirtschaftliche und volkswirtschaftliche Schäden, die durch Arbeitsunfälle entstehen könnten.

Da der SiGeKo die Prüfung auf Einhaltung der Sicherheits- und Gesundheitsmaßnahmen übernimmt, bringt er dem Bauherren eine erhebliche Zeitersparnis.

Das bringt ein Sicherheitskoordinator für den Bauherren:

  • Koordiniert Sicherheitsvorgaben und Sicherheitsmaßnahmen zwischen allen Beteiligten auf der Baustelle
  • Erhebliche Kosteneinsparungen durch Vermeidung von Unfällen / Störfällen
  • Deutliche Zeitersparnis für den Bauherren
  • Erstellung der Baustellendokumentation
  • Überwachung der Sicherheits- und Gesundheitsmaßnahmen
  • Übernahme vieler Haftungsbereiche

Was wird genau vom SiGeKo dokumentiert?

Der erfahrene Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator erstellt eine umfassende Dokumentation für sicheres und gesundheitsgerechtes Arbeiten an der Anlage (z.B. Wartungs-, Inspektions- oder Instandsetzungsarbeiten).

Ein Beispiel hierfür ist die zeitgerechte Planung und Dokumentation von Anschlagpunkten für Reinigungsgeräte und Instrumente. Eine nachträgliche Installierung von Brücken, Anschlägen und anderen Sicherungsmaßnahmen wäre mit erheblichem organisatorischen Aufwand und Mehrkosten verbunden. Somit unterstützt die Dokumentation des Sicherheitskoordinators die langfristige wirtschaftliche Nutzung und Instandhaltung der Anlage.

  • Erhöhte Planungssicherheit
  • Klar definierte Sicherheitsmaßnahmen auch nach der Fertigstellung der Baumaßnahmen
  • Erneut Kosten- und Zeiteinsparungen

Was überwacht der SiGeKo?

Der SiGeKo überwacht die Sicherheits- und Gesundheitsmaßnahmen. Neben den Beratungs- und Dokumentationsleistungen ist es natürlich die wichtigste Aufgabe des Sicherheitskoordinators die Einhaltung der Vorgaben zu überprüfen. Er überwacht die ordnungsgemäße Anwendung der festgelegten Arbeitsverfahren und protokolliert sicherheitsrelevante Mängel.

Zudem führt der SiGeKo regelmäßig Sicherheitsbegehungen der Baustelle / des Gebäudes durch und überprüft ob die Vorgaben der Baustellenverordnung und des Arbeitsschutzgesetzes (allg. Grungsätze nach § 4) von allen am Bau beteiligten Personen eingehalten werden. Bei Bedarf passt der Sicherheitskoordinator auch den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) an neue Gegebenheiten an und sorgt dafür, dass alle Beteiligten zeitnah von den Neuerungen erfahren.

Wichtiger Bestandteil der SiGeKo-Leistung: Übernahme vieler Haftungsbereiche

Eine Baustelle bringt ein hohes Personen- und Wertschadenrisiko mit entsprechenden materiellen und strafrechtlichen Folgen im Schadensfall mit sich. Durch den (externen) Sicherheitskoordinator können Sie als Bauherr einen erheblichen Teil der Haftung auf den SiGeKo übertragen. Sie werden durch die Bestellung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators jedoch natürlich nicht von der Verantwortung entbunden, Ihre Verpflichtungen entsprechend der BaustellV zu erfüllen.

Welche Leistungen in welcher Phase bietet der SiGeKo?

Die folgenden Leistungen können vom Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) erbracht werden. Die genauen Leistungspflichten des SiGeKo wurden in den Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB 30) festgelegt.

SiGeKo-Leistungen in der Planungsphase

  • Analyse aller Planungen während der Vor-, Entwurfs- und Werksphase in Bezug auf Sicherheits- und Gesundheitsrisiken
  • Terminplanung für parallel genutzte sicherheitstechnische Einrichtungen
  • Koordinationen der Maßnahmen nach § 4 ArbSchG (allgemeinen Grundsätze)
  • Ausarbeitung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan)
  • Übermittlung der Vorankündigung
  • Erstellung der Dokumentation zum Sicherheits- und Gesundheitsschutz (z. B. für Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten nach Fertigstellung der Anlage)

SiGeKo-Leistungen in der Ausführungsphase

  • Laufende Kontrollen, damit die Vorgaben des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan) eingehalten werden
  • Koordinationen der Maßnahmen nach § 4 ArbSchG (allgemeinen Grundsätze)
  • Koordinierung der sicherheits- und gesundheitstechnisch optimalen Zusammenarbeit zwischen den Beteiligten Unternehmen auf der Baustelle
  • Überprüfung ob die Verpflichtungen aus der BaustellV von allen Beteiligten auf der Baustelle eingehalten werden
  • Durchführung von Sicherheitsbegehungen
  • Protokollierung sicherheitsrelevanter Mängel
  • Ergänzungen / Fortschreibungen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan)